|
Die Entwicklung der Rechnungslegung entwickelt sich unter vielen neuen rechtlichen Vorgaben. Das betriebliche Rechnungswesen stellt die Zahlen dafür zur Verfügung. Wir richten unsere
Dienstleistungen danach aus, dass alle Zahlen aus Ihrem Unternehmen
für unsere Mandanten die wichtigsten Informationsquellen zur Unternehmensführung
sind,
die Vermögens-, Ertrags und Liquiditätssituation transparent gestalten,
Informationen zur Grundlage für Planungs- und Entscheidungsarbeit, z. B. für die
Preiskalkulation oder die Planung des Produkt- und Leistungssortiments werden.
Auf Wunsch organisieren wir Ihr komplettes monatliches Rechnungswesen unter Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für Behörden und die Finanzverwaltung und erledigen Ihre
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Der Jahresabschluss gewinnt immer stärkere Bedeutung für die Beurteilung der finanziellen
Lage und des Erfolgs des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensfinanzierung und unter Berücksichtigung der Offenlegungspflichten. Wir legen
daher besonderen Wert auf die Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen unter Optimierung steuerlicher und rechtlicher Gegebenheiten. Zu unseren Dienstleistungen gehören die
Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,
Erstellung von Bilanzen nach Steuer- und Handelsrecht mit Gewinn- und Verlustrechnung
Erstellung eines Anhangs und Lageberichtes nach HGB für GmbHs
Erstellung eines Bilanzberichtes mit Erläuterungsteil
Erstellung von Offenlegungsbilanzen und Einreichung beim elektronischen
Unternehmensregister
Beratung zur Einführung der Rechnungslegung nach IFRS Wir beraten Ihr Unternehmen in allen Belangen der Umstellung der Rechnungslegung nach
Handelsgesetzbuch (HGB) auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) und schulen parallel Ihre Mitarbeiter in der sicheren Anwendung der IFRS Standards. Wir legen
großen Wert auf die Einführung von effizienten Prozessen, die eine nachhaltig kostengünstige Berichterstattung nach IFRS sicherstellen.
|